Immobilien Kaufprozess
Dieser Leitfaden wurde von Pollensa Estates mit der Absicht vorbereitet, Ihnen einige grundlegende Informationen über das Verfahren für den Erwerb von Immobilien auf Mallorca zu vermitteln.
Wir empfehlen Ihnen immer einen seriösen, lokalen, deutschsprachigen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie vertritt und professionell berät.
Sobald Sie Ihre Immobilie gefunden haben, sollten Sie zunächst eine NIE-Nummer (Abkürzung für Número de identidad de extranjero), das ist die sogenannte Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien, beantragen. Sie sind verpflichtet, eine NIE zu haben, um eine Immobilie in Spanien zu erwerben.
Ihr Anwalt berät Sie bei diesem Prozess am besten. Sobald die NIE-Nummer beantragt ist, arbeiten wir zusammen mit Ihrem Anwalt, der Ihnen bei der Erstellung eines privaten Vertrags behilflich ist, den Sie und die Verkäufer unterschreiben müssen.
- Dieser private Vertrag beinhaltet:
- Offizielle Grundbuchdaten und Adresse
- Der vereinbarte Verkaufspreis
- Zahlungskonditionen (Anzahlung von 10% auf den Kaufpreis bei Unterschrift des privaten Vertrags undRestsumme bei Unterschrift der Kaufurkunde vor dem Notar)
- Verkaufsdatum, Dass die Liegenschaft frei von Lasten, Mietern, etc ist.
- Jegliche zusätzliche Informationen wie Inventar usw.
In den meisten Fällen wird die Anzahlung, die bei Unterschrift des privaten Vertrag geleistet wird, nicht zurückerstattet.
Bevor Sie die Kaufurkunde unterschreiben, muss Ihr Geld in Spanien zur Verfügung stehen - per Überweisung von Ihrem Bankkonto auf das eigene spanische Bankkonto, das Sie zuvor aufgefordert sind zu eröffnen.
Sollten Sie für den Erwerb der Immobilie eine Hypothek benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Am Tag der Unterschrift vor dem Notar, Ihr Anwalt und Ihr Verkaufsagent von Pollensa Estates werden Sie zum Notar begleiten und bei der Unterschrift der Kaufurkunde dabei sein.
Der Notar überprüft, dass alle jährlich zu zahlenden Steuern auf dem Laufenden sind (IBI - Grundstückssteuer) und ggf. Zahlungen für Hausgemeinschaften beglichen sind. Alle zu leistenden Zahlungen müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift vor dem Notar beglichen sein, was vom Notar wiederum in der endgültigen Kaufurkunde beglaubigt wird.
Vollmacht - während dies recht ungewöhnlich in Deutschland ist, ist es in Spanien üblich, dass die Kunden ihrem Anwalt eine Vollmacht übertragen, um in ihrem Namen während der Kaufabwicklung zu handeln, so dass Ihr Anwalt alle Verträge, Hypotheken, Dokumente und Urkunden in Ihrem Namen unterschreiben kann (mit vorheriger schriftlicher Genehmigung).
Sobald die Kaufurkunde unterschrieben ist und Sie nun der stolze Besitzer einer mallorquinischen Immobilie sind, dauert es etwa einen Monat bis Immobilie vollständig im Grundbuchamt registriert ist und Ihr Anwalt wird Ihnen dann die öffentliche Kaufurkunde übergeben.
In der Zwischenzeit kümmert sich Ihr Anwalt um die Umschreibungen aller Rechnungen von Lieferfirmen (Strom, Gas, Telefon, Steuern, Gemeindekosten etc ), die normalerweise per Lastschriftverfahren von Ihrem spanischen Bankkonto abgebucht.
ERWERBSKOSTEN EINER WIEDER VERKAUFTEN IMMOBILIE:
Stempelsteuer: 8% bis 11%
Anwaltshonorar: Normalerweise 1% (des Kaufpreises zzgl. 21% MwSt.)
Notar-und Grundbuchkosten: In hiesiger Region 2 % (des Kaufpreises)
Total in der Region 11%-12% auf den Verkaufspreis.
Die oben genannten Informationen wurden in gutem Glauben geschrieben, mit dem Sinn und Zweck den Leser ausschließlich über den Kaufprozess in Mallorca zu informieren und obwohl Pollensa Estates alle möglichen Anstrengungen unternommen hat, um sicherzustellen, dass alle aktuellen Informationen auf ihrer Website zutreffend sind, können wir nicht nicht für die Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Inhalte auf dieser Seite garantieren.